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Initiative Natur- und Umweltschutz e.V. - INUS

Die Initiative Natur- und Umweltschutz e.V. (INUS) setzt sich für Belange der Umwelt und des Naturschutzes vor allem in der Verbandsgemeinde Vallendar ein. So geben wir Anregungen zum Schutz unserer Landschaft, nehmen Stellung zu aktuellen Vorhaben, pflegen eine Streuobstwiese am Rheinhang und bieten Wanderungen an. Langjährige Tradition hat beispielsweise unsere jährliche Glühwürmchenwanderung Ende Juni. Unser Ziel ist es, aktiv auf die besondere Vielfalt und Schönheit unserer Landschaft aufmerksam zu machen, die es zu bewahren und fortzuentwickeln gilt. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.inus-vallendar.de.

Wir möchten Sie einladen, uns durch Ihre Mitgliedschaft zu unterstützen.

Sie können aktiv mitarbeiten, beispielsweise

  • bei unseren regelmäßigen Treffen
  • bei unseren Pflegemaßnahmen auf der Streuobstwiese.

Sie können uns aber auch "ideell" fördern, wenn Ihnen eine konkrete Mitarbeit nicht oder nur ausnahmsweise möglich ist.

Wir freuen uns über jede Form der Unterstützung. Denn gemeinsam sind wir stärker und können mehr bewirken.

Beitrittserklärung

Ich erkläre mich hiermit bereit, der Initiative Natur- und Umweltschutz e.V. (INUS) beizutreten.

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      (Name, Vorname) (Geburtsdatum)

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      (Anschrift)

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      (Telefon) (E-Mail-Adresse)

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      (Ort) (Datum) (Unterschrift)

Die INUS erhebt keine festen Mitgliedsbeiträge. Wir erwarten jedoch, wie es auch unsere Satzung (vgl. Rückseite) vorschreibt, einen jährlichen (oder monatlichen oder vierteljährlichen) Beitrag auf unsere unten angegebene Bankverbindung – und sind für jede finanzielle Unterstützung dankbar. Selbstverständlich erhalten Sie eine Spendenquittung für das Finanzamt.

 

Vereinsadresse
Initiative Natur- und Umweltschutz e.V.
Am Rosenberg 22
56179 Vallendar

Vorstand
Sigrid Heuer
Dr. Matthias Rest
Klaus Rogat

Bankverbindung
Sparkasse Koblenz
Konto Nr. 4014411
BLZ 570 501 20

Stand: Mai 2007

Dieses Formular und die Satzung können Sie sich als PDF-Datei herunterladen.
Bitte Klicken Sie hier!


Satzung Initiative Natur- und Umweltschutz (INUS)

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen ,"Initiative für Natur- und Umweltschutz (INUS)". Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz "eingetragener Verein" in der abgekürzten Form "e.V.". Der Verein hat seinen Sitz in 56179 Vallendar.

§ 2 Zweck des Vereins

(1)
Der Verein fördert den Umwelt- und Landschaftsschutz. Der Vereinszweck soll erreicht werden durch:
1. Stellungnahmen, wenn es in der Verbandsgemeinde Vallendar um den Erhalt und die Pflege der Natur- und Kulturlandschaft geht.
2. Pflege von Flächen, die aufgrund ihrer Vielfalt an Pflanzen und Tieren auch für künftige Generationen bewahrt werden sollen (z.B. durch Patenschaft über schutzbedürftige Flächen oder Gewässer).
3. Anregung von Unterschutzstellungen oder Erwerb von Flächen, die wegen ihrer Einmaligkeit besonders schützenswert sind.
4. Initiativen und Informationen zum Thema Umweltschutz, wie z.B. Energie, Verkehr und Abfall.

(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. - (3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. - (4) Der Verein ist überparteilich und überkonfessionell. Er bekennt sich zum Grundgesetz und zur Landesverfassung.

§ 3 Mitgliedschaft

(1)
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Auch wer nicht aktiv am Vereinsleben teilnehmen kann oder will, kann als förderndes Mitglied beitreten. Die Mitgliedschaft wird beim Vorstand beantragt. Die Aufnahme kann nur aus wichtigem Grund, insbesondere wenn bestimmte Tatsachen die Erwartung rechtfertigen, der Antragsteller werde für den Vereinszweck nicht eintreten oder das Ansehen des Vereins schädigen, abgelehnt werden. - (2) Die Mitgliedschaft begründet die Verpflichtung, eine jährliche Zahlung zu leisten. - (3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, der mit einer Frist von einem Monat schriftlich zu erklären ist.

§ 4 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind (1) Mitgliederversammlung (2) Vorstand.

§ 5 Mitgliederversammlung

(1)
Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Wahl des Vorstandes, Entlastung des Vorstandes, Höhe des Mitgliedsbeitrages, Satzungsänderungen, Auflösung des Vereins. (2) Die Mitgliederversammlung wird jährlich einmal vom Vorstand einberufen. Die Einberufung hat drei Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagungsordnung schriftlich zu erfolgen. Sie wird vom Vorsitzenden oder bei Verhinderung von dessen Vertreter geleitet.
(3) Außerordentliche Mitgliederversammlungen müssen vom Vorstand einberufen werden, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder oder der Vorstand dies unter Angabe des Zweckes und der Gründe beantragt. (4)Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlußfähig. (5) Jedes Mitglied hat eine Stimme. (6) Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
(7) Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von zwei Drittel der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. Die Auflösung des Vereins bedarf einer Mehrheit von drei Viertel der anwesenden Mitglieder.
(8) Bei Wahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Hat niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten, so findet zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das vom Versammlungsleiter zu ziehende Los.

§ 6 Vorstand

(1)
Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart. Er wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt, er bleibt bis zur Neuwahl im Amt. (2) Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten zuständig, soweit nicht durch Gesetz oder Satzung die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung begründet ist. (3) Der Vorstand kann zu seinen Sitzungen sachkundige Personen hinzuziehen.

§ 7 Vertretung

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten. Rechtsgeschäftliche Erklärungen können nur vom Vorsitzenden und seinem Vertreter gemeinsam abgegeben werden. Im Verhinderungsfall handelt der Kassenwart gemeinsam mit dem Vorsitzenden oder mit dem stellvertretenden Vorsitzenden.

§ 8 Auflösung

(1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens dafür einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Auf der Tagesordnung dieser Versammlung darf nur der Punkt "Auflösung des Vereins" stehen. - (2) Das vorhandene Vereinsvermögen ist unmittelbar der Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz e.V. zu übertragen, die die Mittel ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 2verwendet.